Verkürzung der Abwicklungsfrist von Wertpapieren: BVI unterstützt Bericht von Verbänden in Europa
Der BVI unterstützt einen Bericht von Verbänden in Europa zur Verkürzung der Abwicklungsfrist von Wertpapieren auf T+1. Der Bericht analysiert die erforderlichen regulatorischen, technischen und operativen Änderungen mit Blick auf die Wertpapiermärkte in der EU. Wir haben die Arbeitsgruppe zu Investmentfonds geleitet. Die Gruppe aus Verbänden der Buy- und Sellside unterstützt den Übergang der EU zu T+1 und befürwortet ein koordiniertes Vorgehen mit England und der Schweiz. Sie hebt im Bericht hervor, dass für einen erfolgreichen Übergang die Effizienz der Nachhandelsprozesse verbessert werden muss. Darüber hinaus wird September/Oktober als optimaler Zeitraum für die Umstellung angesehen mit einer Übergangszeit von 24 bis 36 Monaten. Die EU-Kommission, die EU-Behörde ESMA und die EZB wollen so bald wie möglich die notwendige Governance-Struktur etablieren, die die europäische Finanzbranche einbezieht, um die technischen Vorbereitungen für einen schnellen Übergang auf T+1 zu überwachen und zu unterstützen.
Zum Hintergrund:
Seit dem Jahr 2017 beträgt der Abwicklungszyklus, d. h. die Zeitspanne zwischen dem Transaktionsdatum und dem Abrechnungsdatum im Depot, in den USA zwei Geschäftstage (daher die Bezeichnung „T+2“). Seit dem 28. Mai 2024 haben u. a. die USA ihren Abwicklungszyklus für Wertpapiere auf „T+1“ verkürzt. Ein Datum für eine Umstellung in Europa liegt noch nicht vor. Eine Arbeitsgruppe in England schlägt eine Anpassung für das Jahr 2027 vor.